Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Niklas Krupka – Einzelunternehmer gemäß § 19 UStG

Veranstaltungen, Medientechnik & IT
Anschrift: Am Heidacker 73, 31228 Peine
E-Mail: legal@niklas-krupka.de

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Niklas Krupka (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggeber gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die Leistungen richten sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, E-Mail, Kurznachricht (z. B. WhatsApp) oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Angebote, Pläne, Konzepte oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen finden sich in den nachfolgenden Paragraphen und können in einer weiteren vertraglichen Vereinbarung ergänzt, nicht jedoch reduziert werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

§4 Leistungsarten: Vermietung vs. Verkauf

Vermietung von Technik: Der Auftragnehmer stellt Technik zur Nutzung für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Die Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Technik pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Verkauf von Technik: Beim Verkauf geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Für verkaufte Technik gelten gesonderte Regelungen (siehe §7).

Die Art der Leistung (Miete oder Verkauf) wird im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung eindeutig angegeben.

§5 Leistungsarten: Web- & IT-Dienstleistungen

Der Auftragnehmer erbringt Web- und IT-Dienstleistungen wie Konzeption, Gestaltung, Programmierung, technische Umsetzung und Betreuung von Websites sowie die Konfiguration von Domains, E-Mail-Systemen, CMS und weiteren IT-Komponenten. Die Leistungen können auch die Auswahl und Einrichtung von Hostingangeboten Dritter sowie die Nutzung eigener lokaler Systeme (z. B. NAS) umfassen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder Performance von Websites oder IT-Systemen, insbesondere bei Nutzung von Drittanbietern. Die Leistungen erfolgen im Rahmen verfügbarer Ressourcen und nach dem Grundsatz „Best Effort“.

Eine regelmäßige Sicherung (Backup) der Daten ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Inhalte, Dateien und Systeme selbst verantwortlich.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, Systemausfälle, Sicherheitslücken, Fehler im Quellcode, externe Angriffe (z. B. Hacking, Malware) oder ausbleibende Suchmaschinenplatzierungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Inhalte, die über seine Website veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält oder diese verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag erfolgt keine rechtlich zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Einsatz externer Dienste (Hosting, E-Mail, CMS-Plugins, Webfonts, Analyse-Tools etc.) eigenständige rechtliche Prüfpflichten bestehen, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO. Die rechtliche Absicherung (z. B. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart.

§6 Leistungsarten: Medienproduktion & Social Media

Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen Filmproduktion, Videoschnitt, Animation, Fotografie, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten und weiteren Leistungen nach Absprache an.

Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer erstellten Medieninhalten (Videos, Bilder, Texte, Ton, Animationen usw.) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke eingeräumt.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Bearbeitung der vom Auftragnehmer erstellten Inhalte durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass für alle bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Musik, Bilder, Marken, Texte) die erforderlichen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte vorliegen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch Inhalte des Auftraggebers entstehen.

Werden Personen in Bild oder Ton aufgenommen, ist der Auftraggeber für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen zur Veröffentlichung verantwortlich, insbesondere im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) und der DSGVO.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass veröffentlichte Inhalte bestimmte Reichweiten, Reaktionen, Verkäufe oder Interaktionen auf Social-Media-Plattformen erzielen.

Für Inhalte, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht werden (z. B. Postings, Reels, Werbung), liegt die rechtliche Verantwortung beim Auftraggeber. Eine inhaltliche und rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

§7 Hinweise zur Vermietung von Equipment

Vermietetes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden oder den Verlust des Equipments während der Mietdauer, unabhängig davon, ob der Schaden von ihm selbst verursacht wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Überlassung des Mietgegenstands eine Barkaution zu verlangen, die nach Rückgabe des Equipments ohne Zinsen zurückgezahlt wird.
Wird das Equipment nach der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Miete und eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Tagesmietpreises pro Tag der Vorenthaltung zu verlangen.

§8 Nutzung von fremdem Mietmaterial

Wenn der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers fremdes Mietmaterial verwendet, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Rückgabe dieses Materials an den Vermieter.
Der Auftraggeber haftet für Schäden an fremdem Mietmaterial, das der Auftragnehmer im Rahmen der Veranstaltung einsetzt.

§9 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Zahlungen erfolgen per Überweisung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag festgelegt sind, werden gesondert berechnet.

§10 Stornierung

Der Auftraggeber kann Veranstaltungen schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornokosten:

bis 30 Tage vor Leistung: 25 %

bis 15 Tage: 50 %

bis 7 Tage: 75 %

weniger als 7 Tage: 100 % des vereinbarten Preises.

§11 Haftung und technische Sicherheit

Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Für Schäden, die durch fehlerhafte elektrische Installation, Anschluss oder Bedienung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vermietung sicherzustellen, dass die Technik nur von fachkundigem Personal verwendet und an gesicherten Stromanschlüssen betrieben wird.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüf- oder Abnahmepflicht für technische Anlagen oder Infrastruktur vor Ort. Eine Haftung für Folgeschäden, z. B. Stromausfälle, Kurzschlüsse, Fehlfunktionen oder daraus resultierende Schäden, ist ausgeschlossen.

Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die geltenden Vorschriften im Bereich Veranstaltungs- und Elektrosicherheit zu informieren und diese einzuhalten.

§12 Gewährleistung

Für vermietete Technik gilt: Der Auftraggeber prüft die Geräte bei Übergabe auf sichtbare Mängel und meldet diese sofort. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Für verkaufte Technik wird keine Gewährleistung übernommen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

§13 Eigentumsvorbehalt

Bei Verkauf von Technik bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit erforderlich (z. B. Logistik, Zahlungsabwicklung).

§15 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2025